Rettungsfaehigkeit_2

Der DSLV hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung darauf hingewiesen, dass in einem Sportstudium in den neuen Bachelor-/Masterstudiengängen der Nachweis der Rettungsfähigkeit / 1. Hilfe-Kenntnisse nicht mehr zwingend vorgeschrieben ist. Das ist für den Schulsport bzw. die angehenden Sportlehrerinnen und Sportlehrer eine untragbare Situation (Schreiben des DSLV).

Als sportpolitischer Erfolg muss deshalb das Schreiben von Herrn Wehrhöfer, Gruppenleiter Lehrerausbildung im MSW, gewertet werden. Er kündigt an, dass eine Rechtsgrundlage geschaffen wird, die Rettungsfähigkeit verbindlich als Eingangsvoraussetzung für den Vorbereitungsdienst nachweisen zu müssen (Schreiben des MSW).

Peter Meurel