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Sehr geehrte Frau Ministerin Löhrmann,

als „Wächter“ für qualifizierten und sicheren Sportunterricht und Schulsport möchte der DSLV NRW auf eine Problemlage aufmerksam machen, die m.E. zeitnah gelöst werden sollte.

Das aktuelle Lehrerausbildungsgesetz beinhaltet als zentrales und innovatives Element das Praxissemester (§ 12 LABG 2009). Nach dem Pilotprojekt in Wuppertal startet das Praxissemester im WS 2014/15 landesweit in NRW.
Obwohl in Studiengängen des Master of Education kein eigenverantwortlicher Unterricht erteilt werden soll, sollte den Spezifika des Faches Sport und des Sportunterrichts mit dem Nachweis der Rettungsfähigkeit und der „Erste Hilfe“ Kenntnisse besondere Aufmerksamkeit zukommen.

In den Staatsexamensstudiengängen (LABG 2002/ LPO 2003) mussten die o.g. Nachweise bis zum Ersten Staatsexamen vorgelegt werden.

Nach aktueller Rechtslage gibt es keine verbindlichen, landesweiten Regelungen, dass und vor allem wann, Sportstudierende bzw. Sportreferendare ihren DLRG- Schein vorlegen und Erste Hilfe Kenntnisse nachweisen müssen. Der Umgang mit dem Nachweis der Rettungsfähigkeit und der Erste Hilfe Kenntnisse an den sportwissenschaftlichen Einrichtungen in NRW ist mit dem Einstieg in die BA- und Masterstudiengänge unterschiedlich. Insofern wäre es sinnvoll in einem ersten Schritt über die Lehramtszugangsverordnung (LZV 2009) – die den Zugang zum Vorbereitungsdienst regelt – die Anforderungen an zukünftige Sportlehrkräfte einheitlich festzulegen.

Um Studierenden, aber auch den betreuenden Sportlehrerinnen und Sportlehrern, eine rechtssichere Teilnahme am Unterricht im Praxissemester, bzw. die Betreuung von Schülern oder Schülergruppen, insbesondere im Schwimmunterricht, zu ermöglichen, könnte der DSLV-NRW sich dann in einem zweiten Schritt dafür einsetzen, dass sportlehrerausbildende Universitäten als Zugangsvoraussetzung für den Eintritt in den Lehramts-Master bzw. als Anforderung bei der Bewerbung zum Praxissemester den Nachweis der Rettungsfähigkeit/1. Hilfe Kenntnisse fordern.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Fahlenbock
Präsident DSLV-NRW

Krefeld, im Juli 2014