Ministerin Löhrmann: Alle für das Jahr 2013 geplanten Klassenfahrten können stattfinden

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit:

Schulministerin Sylvia Löhrmann hat heute die Schulen in  Nordrhein-Westfalen über die derzeitige und zukünftige Durchführung von  Schul- und Wanderfahrten informiert. „Alle für das Jahr 2013 geplanten  Klassenfahrten können stattfinden“, erklärte Ministerin Löhrmann. Nach  wie vor hätten das Schulministerium besorgte Zuschriften erreicht. „Ich  bin deshalb sehr froh, dass wir jetzt im Einvernehmen mit der  Ministerpräsidentin und dem Finanzminister eine pragmatische und  unbürokratische Lösung gefunden haben“, so die Ministerin weiter.

Um zu erreichen, dass geplante Schul- und Wanderfahrten im Jahr 2013  stattfinden können und nicht storniert werden müssen, hat die  Landesregierung in Ergänzung zum Erlass vom 23. Januar 2013 Folgendes  entschieden:

1. Genehmigte und gebuchte Schulfahrten können durchgeführt werden.  Auch die im Rahmen des von der jeweiligen Schulkonferenz beschlossenen  Fahrtenprogramms für das Jahr 2013 vorgesehenen und von der  Klassenpflegschaft bzw. Jahrgangsstufenpflegschaft bereits beschlossenen Schulwanderungen und Schulfahrten können durchgeführt werden.

2. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden zusätzlich  bereitgestellt. Das heißt, es braucht mit den Genehmigungen jetzt nicht  bis zur Verabschiedung des Landeshaushaltes, die erst kurz vor den  Osterferien erfolgen wird, gewartet zu werden.

3. Die Inanspruchnahme eines vom Reiseveranstalter angebotenen  Freiplatzes durch eine die Klassenfahrt begleitende Lehrkraft mit  Genehmigung der Schulleitung ist unbedenklich.

4. Rechtliche Verpflichtungen für 2014 dürfen derzeit nicht  eingegangen werden. Hierzu sind als Planungs- und Genehmigungsgrundlage  die Verabschiedung des Haushalts 2013 sowie die überarbeiteten  Wanderrichtlinien, die in Kürze vorgestellt werden, abzuwarten.

Ministerin Löhrmann: „Mit dieser Entscheidung schaffen wir Klarheit  für die Schulen und zwar auch für Einzelfälle, in denen beteiligte  Schulen aufgrund von Ungenauigkeiten Rechtsunsicherheit gesehen und  Sorge vor möglichen Folgen hatten. Wir wollen, dass die unbeabsichtigte  und bedauerliche Übergangssitiation nicht zu Lasten der Schulen geht und geplante Schulfahrten im laufenden Kalenderjahr stattfinden können.“